FP Logistik AGB

AGB & Nutzungsbedingungen – FacilityProfi Logistik
Rechtliches

AGB & Nutzungsbedingungen

FacilityProfi Logistik – Digitale Mikrologistik-Plattform

Aktuelle Version: August 2026  |  Diese AGB gelten für alle Aufträge ab dem 01.08.2026.
Dienstleister:Mihail Fuks – FacilityProfi Logistik
Adresse:Hochwaldstr. 8, 97769 Bad Brückenau
Telefon:01781681038
Steuernummer:231/218/91131
USt-ID:DE327235488

§ 1  Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Transportdienstleistungen, die zwischen FacilityProfi Logistik (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber geschlossen werden – unabhängig davon, ob die Beauftragung über die digitale Plattform FP Logistik, per E-Mail, telefonisch oder in sonstiger Form erfolgt.

1.2  Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

1.3  Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber einen Auftrag über die Plattform FP Logistik einreicht und der Auftragnehmer diesen durch Freigabe, Bestätigung per E-Mail oder tatsächliche Ausführung annimmt.

1.4  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2  Leistungsgegenstand – Fahrdienst

2.1  FacilityProfi Logistik erbringt ausschließlich Fahrdienste für den Transport von Gütern (Mikrologistik). Die Leistung umfasst die Abholung der Sendung am vereinbarten Abholort und deren Zustellung an den vereinbarten Lieferort.

Wichtiger Hinweis: Fahrdienst – keine Be-/Entladepflicht FacilityProfi Logistik ist ausschließlich Fahrdienst. Be- und Entladung sind grundsätzlich Sache des Auftraggebers bzw. des Empfängers. Ausnahme: Güter mit einem Gewicht bis zu 25 kg je Einzelstück können auf Zumutbarkeit durch den Fahrer verladen werden. Bei Gütern über 25 kg je Stück hat der Auftraggeber die erforderliche Lade- und Entladehilfe eigenverantwortlich zu organisieren und bereitzustellen.

2.2  Der Fahrer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Güter bis zu einem Gewicht von 25 kg je Einzelstück zu verladen. Bei Gütern über 25 kg je Stück, bei sperrigen Gütern oder bei Gefahrengut ist der Auftraggeber verpflichtet, auf eigene Kosten geeignetes Lade- und Entladepersonal bereitzustellen.

2.3  Steht am Abholort oder Lieferort kein Personal für Be-/Entladung zur Verfügung und übersteigen die Güter 25 kg je Stück, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach einer Wartezeit von 15 Minuten den Auftrag abzubrechen. Die Vergütung für die Anfahrt sowie eine Wartegebühr von 0,50 € je angefangene Minute ab der 16. Minute bleibt geschuldet.

2.4  Transportgebiet: Die Leistungen werden regional im Umkreis von bis zu 200 km vom Standort Bad Brückenau erbracht. Fahrten darüber hinaus sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich.

2.5  Kapazität: Der Auftragnehmer transportiert Güter von Kleinsendungen bis zu maximal 2 Europaletten (ca. 9,9 m³ / 1.300 kg). Sendungen, die dieses Maß überschreiten, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 3  Nutzung der Plattform FP Logistik

3.1  Zur digitalen Auftragsabwicklung stellt der Auftragnehmer die Plattform FP Logistik zur Verfügung. Die Nutzung der Plattform ist für registrierte Auftraggeber kostenlos – es fallen ausschließlich die vereinbarten Transportkosten an.

3.2  Der Auftraggeber registriert sich mit seinen Unternehmensdaten (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Passwort). Mit der Registrierung bestätigt er, dass er als Unternehmer handelt.

3.3  Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.

3.4  Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Plattform für Wartungsarbeiten zeitweise einzuschränken.

3.5  Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der gesonderten Datenschutzerklärung. Auf Anfrage kann ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden.

§ 4  Preise, Abrechnung und Zahlung

4.1  Die Transportvergütung wird auf Basis der Parameter Entfernung (km), Ladevolumen (m³) und Gewicht (kg) berechnet. Der Auftraggeber erhält vor Auftragserteilung eine Preisschätzung über die Plattform.

4.2  Express- und Nachtzuschläge werden gesondert ausgewiesen und sind im Preisrechner sichtbar. Wartezeiten gemäß § 2 Abs. 3 werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.3  Mit gewerblichen Dauerauftraggebern können individuelle Konditionen, Festpreise und monatliche Sammelrechnungen schriftlich vereinbart werden.

4.4  Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) fällig.

§ 5  Pflichten des Auftraggebers

5.1  Der Auftraggeber hat folgende Pflichten:

  • Vollständige und korrekte Angabe aller transportrelevanten Informationen
  • Beförderungssichere Verpackung und Kennzeichnung aller Güter (§ 412 Abs. 1 HGB)
  • Bereitstellung geeigneter Lade- und Entladehilfen bei Gütern über 25 kg je Stück
  • Sicherstellung der Erreichbarkeit von Abholort und Lieferort zum vereinbarten Zeitpunkt
  • Beifügung aller erforderlichen Begleitpapiere (Lieferschein, Zollpapiere etc.)
  • Mitteilung besonderer Eigenschaften der Güter (zerbrechlich, temperaturempfindlich, Gefahrgut)

5.2  Vom Transport ausdrücklich ausgeschlossen sind:

  • Waffen, Munition und Sprengstoff
  • Betäubungsmittel und illegale Substanzen
  • Lebende Tiere
  • Gefahrgut gemäß ADR-Klassifizierung (ohne gesonderte Vereinbarung)
  • Leicht verderbliche Waren ohne ausdrückliche Vereinbarung

§ 6  Haftung des Auftragnehmers

6.1  Der Auftragnehmer haftet für Verlust und Beschädigung des Gutes nach §§ 425 ff. HGB, begrenzt auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm des verlorenen oder beschädigten Gutes.

6.2  Die Haftung ist ausgeschlossen oder gemindert bei Schäden durch:

  • Mangel oder fehlerhafte Beschaffenheit der Güter selbst
  • Unzureichende oder fehlerhafte Verpackung durch den Auftraggeber
  • Fehlerhafte Be- oder Entladung durch den Auftraggeber
  • Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, außergewöhnliche Verkehrsereignisse)
  • Nicht offenbarte besondere Eigenschaften der Güter

6.3  Schäden sind bei Ablieferung sofort schriftlich zu rügen, spätere Schäden innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung (§ 438 HGB).

6.4  Für sonstige Schäden – insbesondere entgangenen Gewinn oder Folgeschäden – haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Empfehlung Warentransportversicherung Für Güter mit einem Wert über 5.000 € empfehlen wir dem Auftraggeber den Abschluss einer eigenen Warentransportversicherung, da die gesetzliche Haftungsgrenze den tatsächlichen Warenwert in diesen Fällen häufig nicht abdeckt.

§ 7  Stornierung

7.1  Der Auftraggeber kann einen Auftrag bis spätestens 2 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit kostenfrei stornieren.

7.2  Bei Stornierung weniger als 2 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit oder nach Abfahrt des Fahrers wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig.

7.3  Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder zu stornieren bei unvollständigen Angaben, nicht verfügbaren Fahrzeugen oder Zahlungsrückständen.

§ 8  Dokumentation und Nachweise

8.1  Der Auftragnehmer dokumentiert jeden Transport mit Fotos bei Abholung und Lieferung sowie mit der digitalen Unterschrift des Empfängers. Diese Dokumentation dient als Nachweis der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung.

8.2  Der Auftraggeber erhält nach Abschluss jeder Fahrt automatisch einen PDF-Bericht per E-Mail mit Fotos, Zeitstempel und Empfängerunterschrift.

§ 9  Datenschutz

9.1  Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten.

9.2  Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung unter facilityprofi.de geregelt. Auf Anfrage wird ein AVV gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

§ 10  Änderungen der AGB

10.1  Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zu ändern. Änderungen werden per E-Mail mitgeteilt.

10.2  Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten die geänderten AGB als angenommen.

§ 11  Schlussbestimmungen

11.1  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

11.2  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Brückenau, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.

11.3  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

11.4  Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen bedürfen der Schriftform.